Kurzberatungspauschale
50,- € inkl. MwSt.
(beinhaltet 30 min. Rechtsberatung)
Da ich des öfteren feststellten musste, dass Mandanten nicht einschätzen konnten, welche Kosten im Rahmen einer Erstberatung auf sie zukommen und auf Grund der ungeklärten Kostenfrage eine anwaltliche Inanspruchnahme hinauszögerten und Gefahr liefen Fristen zu versäumen, habe ich ab dem 01.07.2009 eine sog. Kurzberatungspauschale eingeführt.
Diese beinhaltet eine max. 30 min. Rechtsberatung für Ihre Rechtsangelegenheit mit Überprüfung der Sach- und Rechtslage sowie Durchsichtung der von Ihnen mitgebrachten Unterlagen.
Sollte Ihre Rechtsangelegenheit die Zeitdauer einer Kurzberatung überschreiten, werde ich Sie unter Angabe der hierbei entstehenden Kosten vorher hierauf hinweisen, so dass die Kosten einer Beratung bei mir stets transparent sind.
Selbstverständlich wird unsere Kostenpauschale bei Unterschreiten der gesetzlichen Gebühren nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) herabgesetzt und in einem anschließendem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren angerechnet werden.
Mit dieser neu eingeführten Kurzberatungspauschale hoffen wir mehr Transparenz in der Kostenfrage einer Erstberatung in Rechtsangelegenheiten geschaffen und damit die „Angst“ vor der Beratung durch eine Rechtsanwalt genommen zu haben.
- Individueller Service durch Kompetenz und Qualität -